Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 16: Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten

  • 141Tarifpositionen
  • 0 %–50 %Satz

Kapitel 16 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 16 umfasst im japanischen Zolltarif 141 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 50 % (Durchschnitt 11,6 %); 6 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 12 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 58, entfallen auf Position 1602 („Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders…“).

Der häufigste Satz ist 9,6 %; er gilt für 35 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 50 %, hat 1602.50.910 („Simply boiled in water“).

1601 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse

1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht

1603 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

Als CSV herunterladen