Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 21: Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

  • 104Tarifpositionen
  • 0 %–29,8 %Satz

Kapitel 21 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 21 umfasst im japanischen Zolltarif 104 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 29,8 % (Durchschnitt 16,2 %); 2 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 25 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 51, entfallen auf Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“).

Der häufigste Satz ist 25 %; er gilt für 10 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 29,8 %, hat 2105.00.191 („Ice cream and other edible ice, whether or not containing: ice cream“).

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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