Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 22: Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig

  • 55Tarifpositionen
  • 0 %–27,2 %Satz

Kapitel 22 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 22 umfasst im japanischen Zolltarif 55 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 27,2 % (Durchschnitt 8,7 %); 11 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 28 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 2208 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol…“) mit 14 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 11 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 27,2 %, hat 2207.20.100 („1 Of an alcoholic strength by volume of 90% vol or higher“).

2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee

2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009

2203 Bier aus Malz

2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt

2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

2209 Speiseessig

Als CSV herunterladen