Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 24: Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

  • 21Tarifpositionen
  • 0 %–29,8 %Satz

Kapitel 24 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 24 umfasst im japanischen Zolltarif 21 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 29,8 % (Durchschnitt 5,9 %); 7 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 2404 („Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak-…“) mit 9 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 7 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 29,8 %, hat 2403.11.000 („Water pipe tobacco specified in Subheading Note 1 to this Chapter“).

2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen

2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

Als CSV herunterladen