Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 36: Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht Entzündliche Stoffe

  • 15Tarifpositionen
  • 0 %–6,4 %Satz

Kapitel 36 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 36 umfasst im japanischen Zolltarif 15 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 6,4 % (Durchschnitt 5 %); 1 Tarifposition ist mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 7, entfallen auf Position 3603 („Sicherheitszündschnüre“).

Der häufigste Satz ist 6,4 %; er gilt für 8 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 6,4 %, hat 3601.00.000 („Propellent powders.“).

3601 Schießpulver

3602 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver

3603 Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder

3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel

3605 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604

3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel

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