Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 43: Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus

  • 30Tarifpositionen
  • 0 %–20 %Satz

Kapitel 43 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 43 umfasst im japanischen Zolltarif 30 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 20 % (Durchschnitt 12,4 %); 7 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 11, entfallen auf Position 4302 („Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 12 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 20 %, hat 4302.30.014 („Of sheep, goat, rabbit or hare“).

4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103

4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303

4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus

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