Japanischer Zolltarif
Japanischer Zolltarif, Kapitel 45: Kork und Korkwaren
- 7Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 45 umfasst im japanischen Zolltarif 7 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 2, entfallen auf Position 4501 („Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 7 Tarifpositionen.