Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 50: Seide

  • 39Tarifpositionen
  • 0 %–12,5 %Satz

Kapitel 50 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 50 umfasst im japanischen Zolltarif 39 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 12,5 % (Durchschnitt 6,3 %); 12 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 20, entfallen auf Position 5007 („Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide“).

Der häufigste Satz ist 10 %; er gilt für 17 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 12,5 %, hat 5007.20.010 („Having either the warp or the weft of synthetic fibres or acetate…“).

5001 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet

5002 Grège, weder gedreht noch gezwirnt

5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5004 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5005 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar

5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide

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