Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 51: Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar

  • 63Tarifpositionen
  • 0 %–6,6 %Satz

Kapitel 51 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 51 umfasst im japanischen Zolltarif 63 Tarifpositionen, verteilt auf 13 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 6,6 % (Durchschnitt 2,9 %); 18 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 9 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 5111 („Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren“) mit 14 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 18 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 6,6 %, hat 5111.11.010 („1 Containing more than 10% by weight of silk“).

5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt

5102 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt

5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff

5104 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren

5105 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)

5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5107 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5108 Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5110 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

5111 Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren

5112 Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren

5113 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar

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