Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 57: TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN

  • 37Tarifpositionen
  • 0 %–8,4 %Satz

Kapitel 57 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 57 umfasst im japanischen Zolltarif 37 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 8,4 % (Durchschnitt 6,6 %); 5 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder…“) mit 18 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 7,9 %; er gilt für 13 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 8,4 %, hat 5702.39.010 („Floor coverings of coconut fibres“).

5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

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