Japanischer Zolltarif
Japanischer Zolltarif, Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- 8Tarifpositionen
- 0 %–6,6 %Satz
Kapitel 67 umfasst im japanischen Zolltarif 8 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 6,6 % (Durchschnitt 1,8 %); 5 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 4, entfallen auf Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen…“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 5 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 6,6 %, hat 6702.10.000 („Artificial flowers, foliage and fruit and parts thereof: of plastics“).
6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6704.11.000Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: complete wigs
- 6704.19.000Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: other
- 6704.20.000Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: of human hair
- 6704.90.000Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: of other materials