Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff)

Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse

  • 115Tarifpositionen
  • 0 %–11 %Satz

Kapitel 30 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 30 umfasst im kanadischen Zolltarif 115 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 11 % (Durchschnitt 0,4 %); 110 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 54, entfallen auf Position 3004 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 110 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 11 %, hat 3006.93.40.00 („Placebos and blinded“).

3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen

3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert

3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf

3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken

3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30

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