Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff) · Tarifnummer · HS 3105.51
3105.51.00.00: Containing nitrates and phosphates
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), gültig ab 11. September 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 3105 Mineral or chemical fertilizers containing two or three of the fertilizing elements nitrogen, phosphorus and potassium; other fertilizers; goods of this Chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg.
- 31055 Other mineral or chemical fertilizers containing the two fertilizing elements nitrogen and phosphorus:
- 3105.51.00 Containing nitrates and phosphates
- 3105.51.00.00 Containing nitrates and phosphates
Was Sie zahlen
Einfuhr: Kanada
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
3105.51 Nitrate und Phosphate enthaltend
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 31 gehören nicht:
a) Tierblut der Position 0511;
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4) Ammoniumsulfat, auch rein;
5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8) Harnstoff, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Dephosphorationsschlacken;
2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3) Kaliumsulfat, auch rein;
4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
Tarifnummer 3105.51.00.00 ist im kanadischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 3105.51 („Nitrate und Phosphate enthaltend“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 6,5 %, Türkei 6,5 %, USA zollfrei, UK 6 %–6,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Kanada importierte 2024 Waren der Unterposition 3105.51 im Wert von 40 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 3105.51.00.00 in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Kanada diese Waren?
Für die Unterposition 3105.51 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (40 Mio. $).