Mexikanischer Zolltarif (TIGIE)

Mexikanischer Zolltarif (TIGIE), Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse

  • 195Tarifpositionen
  • 0 %–20 %Satz

Kapitel 30 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 30 umfasst im mexikanischen Zolltarif 195 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 20 % (Durchschnitt 4,1 %); 98 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 3004 („Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder…“) mit 79 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 98 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 20 %, hat 3005.10.01.00 („Tafetán engomado o venditas adhesivas.“).

3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen

3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse; Zellkulturen, auch verändert

3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf

3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken

3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30

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