Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 18: Kakao und Zubereitungen aus Kakao

  • 21Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 18 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 18 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 21 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,6 %); 6 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 15, entfallen auf Position 1806 („Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 15 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 1806.10.00.00 („COCOA POWDER WITH SUGAR ETC“).

1801 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

1802 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

1803 Kakaomasse, auch entfettet

1804 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

1805 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

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