Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 1905.20

1905.20.00.00

1905.20.00.00: GINGERBREAD ETC

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.

Was Sie zahlen

Einfuhr: Neuseeland

Zoll 5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

1905.20 Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren

Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 19 →

Tarifnummer 1905.20.00.00 ist im neuseeländischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 1905.20 („Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren“).

Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 9,4 %–10,1 %, USA zollfrei, Kanada 3 %, Mexiko 10 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru zollfrei, Japan 18 %, Taiwan 21 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 30 % und Nigeria 20 %.

Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 1905.20 im Wert von 465.400 $.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 1905.20.00.00 in Neuseeland?

Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 5 %. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

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