Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 24: Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

  • 58Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 24 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 24 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 58 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 0,5 %); 35 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 19 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Am feinsten gegliedert ist Position 2404 („Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak-…“) mit 19 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 35 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 2403.11.10.10 („water pipe tobacco for further manufacture in a licensed…“).

2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen

2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

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