Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 36: Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht Entzündliche Stoffe

  • 21Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 36 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 36 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 21 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 1 %); 16 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 3603 („Sicherheitszündschnüre“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 16 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 3604.10.09.00 („OTHER FIREWORKS“).

3601 Schießpulver

3602 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver

3603 Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder

3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel

3605 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604

3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel

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