Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren

  • 24Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 46 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 46 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 24 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 1,7 %); 16 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 4602 („Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder…“) mit 13 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 16 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 4602.11.09.10 („Picnic sets of bamboo made directly to shape from plaiting materials…“).

4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa

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