Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 53: Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen

  • 44Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 53 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 53 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 44 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 5305 („Kokos, Abaca“) mit 8 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 44 Tarifpositionen.

5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5303 Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5305 Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

5306 Garne aus Flachs (Leinengarne)

5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne

5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)

5310 Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303

5311 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen

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