Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 57: TEPPICHE UND ANDERE FUßBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN

  • 82Tarifpositionen
  • 0 %–10 %Satz

Kapitel 57 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 57 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 82 Tarifpositionen, verteilt auf 5 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 10 % (Durchschnitt 9,2 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 5702 („Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder…“) mit 46 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 10 %; er gilt für 71 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 10 %, hat 5701.10.01.02 („CARPETS ETC . PILE CONSTRUCTION 80 % OR MORE WOOL HANDMADE“).

5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

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