Neuseeländischer Zolltarif
Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
- 9Tarifpositionen
- 0 %–5 %Satz
Kapitel 66 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen, verteilt auf 3 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 2,2 %); 5 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Am feinsten gegliedert ist Position 6601 („Regenschirme und Sonnenschirme“) mit 3 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 5 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 5 %, hat 6601.10.00.00 („GARDEN ETC UMBRELLAS“).