Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 66: Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

  • 9Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 66 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 66 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen, verteilt auf 3 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 2,2 %); 5 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 6601 („Regenschirme und Sonnenschirme“) mit 3 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 5 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 6601.10.00.00 („GARDEN ETC UMBRELLAS“).

6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)

6602 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602

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