Neuseeländischer Zolltarif
Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- 8Tarifpositionen
- 0 %–5 %Satz
Kapitel 67 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 8 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,1 %); 3 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 4, entfallen auf Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen…“).
Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 5 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 5 %, hat 6701.00.00.00 („SKINS ETC WITH FEATHERS ETC“).