Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 6901.00
6901.00.00.00: BRICKS BLOCKS ETC CERAMIC SILICEOUS
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind:
a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903;
b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69;
c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
2. Zu Kapitel 69 gehören nicht:
a) Waren der Position 2844;
b) Waren der Position 6804;
c) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d) Cermets der Position 8113;
e) Waren des Kapitels 82;
f) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l) Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
Tarifnummer 6901.00.00.00 ist im neuseeländischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 6901.00 („Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen…“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %; die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 2 %, Türkei 2 %, USA zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 8 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 20 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 6901.00 im Wert von 295.600 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 6901.00.00.00 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 5 %; besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.