Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 86: Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege

  • 32Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 86 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 86 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 32 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,4 %); 10 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Am feinsten gegliedert ist Position 8607 („Teile von Schienenfahrzeugen“) mit 8 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 22 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 8602.10.01.00 („DIESEL-ELECTRIC LOCOMOTIVES NOT EXCEED 46 TONNES“).

8601 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren

8602 Andere Lokomotiven; Lokomotivtender

8603 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604

8604 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)

8605 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)

8606 Schienengebundene Güterwagen

8607 Teile von Schienenfahrzeugen

8608 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon

8609 Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet

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