Neuseeländischer Zolltarif

Neuseeländischer Zolltarif, Kapitel 89: Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen

  • 119Tarifpositionen
  • 0 %–5 %Satz

Kapitel 89 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 89 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 119 Tarifpositionen, verteilt auf 8 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 5 % (Durchschnitt 3,2 %); 43 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 49, entfallen auf Position 8902 („Fischereifahrzeuge“).

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 76 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 5 %, hat 8901.10.05.00 („Other air cushion vessels“).

8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern

8902 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen

8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

8904 Schlepper und Schubschiffe

8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen

8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote

8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)

8908 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken

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