Neuseeländischer Zolltarif · Tarifnummer · HS 9206.00
9206.00.00.00: PERCUSSION MUSICAL INSTRUMENTS
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Neuseeländischer Zolltarif, gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Neuseeland
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
9206.00 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht:
a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).
2. Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.
Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.
Tarifnummer 9206.00.00.00 ist im neuseeländischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9206.00 („Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)“).
Der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 3,2 %, Türkei 3,2 %, USA 0 %–5,3 %, Kanada 0 %–6 %, Mexiko 10 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Japan zollfrei, Taiwan 6,8 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 9 % und Nigeria 10 %.
Neuseeland importierte 2024 Waren der Unterposition 9206.00 im Wert von 2 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 9206.00.00.00 in Neuseeland?
Im neuseeländischen Zolltarif beträgt der normale Zollsatz (Normal Tariff) 0 % (zollfrei). Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.