Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 06: Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

  • 16Tarifpositionen
  • 5 %–20 %Satz

Kapitel 06 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 06 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 16 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 5 % bis 20 % (Durchschnitt 13,4 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 7, entfallen auf Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder…“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 9 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 20 %, hat 0603.11.00.00 („Roses“).

0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)

0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel

0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

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