Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria) · Zolltarifnummer · HS 0812.10
0812.10.00.00: Cherries
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), gültig ab 7. September 2023 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Nigeria
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0812.10 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht: Kirschen
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:
a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),
vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
4. Die Position 0812 gilt für Früchte und Nüsse, die lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurden (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern sie in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet sind.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031 und 08119085 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031, 08119085, 08129070 und 08135031 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Zolltarifnummer 0812.10.00.00 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0812.10 („Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht: Kirschen“).
Der Einfuhrzoll beträgt 20 %; die Menge wird in KG angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 8,8 %, Türkei 15,4 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 17 %, GCC 5 % und Nordmazedonien 20 %.
Nigeria importierte 2024 Waren der Unterposition 0812.10 im Wert von 500 $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Zolltarifnummer 0812.10.00.00 in Nigeria?
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS beträgt der Einfuhrzoll 20 %; besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.