Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)
Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 14: Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6Tarifpositionen
- 5 %Satz
Kapitel 14 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 6 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.
Am feinsten gegliedert ist Position 1401 („Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb-…“) mit 3 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 6 Tarifpositionen.