Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 21: Verschiedene Lebensmittelzubereitungen

  • 27Tarifpositionen
  • 5 %–35 %Satz

Kapitel 21 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 21 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 27 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 5 % bis 35 % (Durchschnitt 15,9 %).

Am feinsten gegliedert ist Position 2106 („Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) mit 10 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 16 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 35 %, hat 2103.20.00.00 („Tomato ketchup and other tomato sauces“).

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus

2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

2105 Speiseeis, auch kakaohaltig

2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

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