Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 22: Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig

  • 33Tarifpositionen
  • 10 %–35 %Satz

Kapitel 22 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 22 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 33 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 10 % bis 35 % (Durchschnitt 20,8 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 8, entfallen auf Position 2208 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol…“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 28 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 35 %, hat 2201.10.10.00 („Mineral waters“).

2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee

2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009

2203 Bier aus Malz

2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt

2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

2209 Speiseessig

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