Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 24: Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch Nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

  • 17Tarifpositionen
  • 5 %–20 %Satz

Kapitel 24 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 24 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 17 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 5 % bis 20 % (Durchschnitt 16,2 %).

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 2404 („Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak-…“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 12 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 20 %, hat 2402.10.00.00 („Cigars, cheroots and cigarillos, containing tobacco“).

2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen

2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen

2404 Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind

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