Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)
Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren
- 12Tarifpositionen
- 20 %Satz
Kapitel 46 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 12 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 20 %.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 8, entfallen auf Position 4601 („Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“).
Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 12 Tarifpositionen.
4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
- 4601.21.00.00Of bamboo
- 4601.22.00.00Of rattan
- 4601.29.00.00Other Mats, matting and screens of vegetable materials not specified.
- 4601.92.00.00Of bamboo
- 4601.93.00.00Of rattan
- 4601.94.00.00Of other vegetable materials
- 4601.99.10.00Mats, matting and screens
- 4601.99.90.00Other Plaits and similar products of plaiting material