Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria) · Zolltarifnummer · HS 5402.44
5402.44.00.00: Elastomergarne, ungezwirnt (Elasthan): Elastomeric
Elastomergarne, ungezwirnt (Elasthan)
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), gültig ab 7. September 2023 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
Was Sie zahlen
Einfuhr: Nigeria
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
5402.44 Andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen: aus Elastomeren
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.
Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.
Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
2. Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
Zolltarifnummer 5402.44.00.00 ist im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 5402.44 („Andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen: aus Elastomeren“).
Der Einfuhrzoll beträgt 10 %; die Menge wird in KG angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 4 %, Türkei 4 %, USA 8 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–5 %, Brasilien 18 %, Argentinien 2 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 2,7 %–6,6 %, Taiwan 1,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei und Nordmazedonien zollfrei.
Nigeria importierte 2024 Waren der Unterposition 5402.44 im Wert von 2 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Zolltarifnummer 5402.44.00.00 in Nigeria?
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS beträgt der Einfuhrzoll 10 %; besondere Maßeinheit: KG. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Nigeria diese Waren?
Für die Unterposition 5402.44 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (2 Mio. $).