Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria)

Gemeinsamer Außenzolltarif der ECOWAS (Nigeria), Kapitel 60: Gewirke und Gestricke

  • 44Tarifpositionen
  • 20 %Satz

Kapitel 60 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 60 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 44 Tarifpositionen, verteilt auf 6 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 20 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 14, entfallen auf Position 6005 („Kettengewirke“).

Der häufigste Satz ist 20 %; er gilt für 44 Tarifpositionen.

6001 Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse“), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke

6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001

6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002

6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001

6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004

6006 Andere Gewirke und Gestricke

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