Nordmazedonischer Zolltarif

Nordmazedonischer Zolltarif, Kapitel 46: Flechtwaren und Korbmacherwaren

  • 23Tarifpositionen
  • 15 %Satz

Kapitel 46 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 46 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 23 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 15 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 4601 („Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“) mit 18 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 15 %; er gilt für 23 Tarifpositionen.

4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa

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