Nordmazedonischer Zolltarif
Nordmazedonischer Zolltarif, Kapitel 67: Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- 8Tarifpositionen
- 13 %–15 %Satz
Kapitel 67 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 8 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 13 % bis 15 % (Durchschnitt 14,8 %).
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 4, entfallen auf Position 6704 („Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen…“).
Der häufigste Satz ist 15 %; er gilt für 7 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 15 %, hat 6701 00 00 00 („Skins and other parts of birds with their feathers or down, feathers…“).
6701 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
6703 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 6704 11 00 00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: complete wigs
- 6704 19 00 00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: other
- 6704 20 00 00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: of human hair
- 6704 90 00 00Wigs, false beards, eyebrows and eyelashes, switches: of other materials