Norwegischer Zolltarif (Tolltariffen) · Warennummer · HS 0404.10
0404.10.00: Molke und modifizierte Molke: Whey and modified whey, whether or not concentrated or containing added sugar or other sweetening matter
Molke und modifizierte Molke
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Norwegischer Zolltarif (Tolltariffen), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 0404 Whey, whether or not concentrated or containing added sugar or other sweetening matter; products consisting of natural milk contituents, whether or not containing added sugar or other sweetening matter, not elsewhere specified or included.
- 0404.10.00 Whey and modified whey, whether or not concentrated or containing added sugar or other sweetening matter
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Einfuhr: Norwegen
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Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).
Zusätzliche Anmerkungen
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
Zu Unterposition 040410 gehört ‚Molkenpermeat‘, ein Erzeugnis mit in der Regel leicht säuerlichem Geruch, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Molke oder Mischungen natürlicher Molkenbestandteile gewonnen wird.
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
Zu Unterposition 040490 gehört ‚Milchpermeat‘, ein in der Regel nach Milch riechendes Erzeugnis, das durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren aus Milch gewonnen wird. Das mengenmäßig begrenzte Vorhandensein oder das Fehlen von Milchsäure und Lactaten (weniger als 0,100 GHT in pulverförmigen Milchpermeaten oder weniger als 0,015 GHT in flüssigen Milchpermeaten) sowie das Fehlen von Glykomakropeptiden sind Voraussetzungen für die Einreihung von Milchpermeaten in Unterposition 040490.
Lactate sind nach dem Verfahren ISO 8069:2005 und Labmolke (d. h. das Vorhandensein von Kaseinmakropeptiden wie Glykomakropeptide) nach dem Verfahren der Anlage II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/150 der Kommission nachzuweisen.
Warennummer 0404.10.00 ist im norwegischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0404.10 („Molke und modifizierte Molke“).
Der ordentliche Zollsatz ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: kr 16,41 pr. kg.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 67 %, USA 8,5 %–13 %, UK zollfrei, Kanada 11 %, Mexiko 10 %, Brasilien 28 %, Argentinien 28 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 21,3 %–35 %, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 0 %–5 % und Nigeria 5 %.
Norwegen importierte 2024 Waren der Unterposition 0404.10 im Wert von 2 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Warennummer 0404.10.00 in Norwegen?
Im norwegischen Zolltarif beträgt der ordentliche Zollsatz kr 16,41 pr. kg; besondere Maßeinheit: Kg. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.