Norwegischer Zolltarif (Tolltariffen) · Warennummer · HS 3105.51
3105.51.00: Containing nitrates and phosphates
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Norwegischer Zolltarif (Tolltariffen), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 3105 Mineral or chemical fertilisers containing two or three of the fertilising elements nitrogen, phosphorous and potassium; other fertilisers; goods of this Chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg.
- 3105.40.00 Ammonium dihydrogenorthophosphate (monoammonium phosphate) and mixtures thereof with diammonium hydrogenorthophosphate (diammonium phosphate)
- 3105.51.00 Containing nitrates and phosphates
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Einfuhr: Norwegen
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
3105.51 Nitrate und Phosphate enthaltend
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 31 gehören nicht:
a) Tierblut der Position 0511;
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4) Ammoniumsulfat, auch rein;
5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8) Harnstoff, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) Dephosphorationsschlacken;
2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c);
3) Kaliumsulfat, auch rein;
4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
Warennummer 3105.51.00 ist im norwegischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 3105.51 („Nitrate und Phosphate enthaltend“).
Der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in Kg angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 6,5 %, Türkei 6,5 %, USA zollfrei, UK 6 %–6,5 %, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 3,6 %, Argentinien 3,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Norwegen importierte 2024 Waren der Unterposition 3105.51 im Wert von 1 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Warennummer 3105.51.00 in Norwegen?
Im norwegischen Zolltarif beträgt der ordentliche Zollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: Kg. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.