Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 0906.20

0906.20.00

0906.20.00: zerrieben oder in Pulverform

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 0906 Zimt und Zimtblüten
  2. 0906.20.00 zerrieben oder in Pulverform

Was Sie zahlen

Einfuhr: Schweiz

Zoll CHF 5 per 100 kg gross Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland

Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0906.20 gemahlen oder sonst zerkleinert

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 09 →

Tarifnummer 0906.20.00 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0906.20 („gemahlen oder sonst zerkleinert“).

Der Zollansatz des Normaltarifs ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: CHF 5.00 per 100 kg gross.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 30 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.

Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 0906.20 im Wert von 2 Mio. $.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 0906.20.00 in der Schweiz?

Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs CHF 5.00 per 100 kg gross. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.

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