Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 0910.12
0910.12.00: zerrieben oder in Pulverform
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- 0910.12.00 zerrieben oder in Pulverform
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
0910.12 gemahlen oder sonst zerkleinert
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- 600010976 HMRC
Ginger peeled and then ground into a puree Form: 20 gram rectangular shaped moulds Frozen packed into a 10kg bag
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:
a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.
Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.
Tarifnummer 0910.12.00 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 0910.12 („gemahlen oder sonst zerkleinert“).
Der Zollansatz des Normaltarifs ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: CHF 3.75 per 100 kg gross.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei 30 %, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan 2,5 %–9 %, Taiwan 20 %, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 0910.12 im Wert von 1 Mio. $.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 0910.12.00 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs CHF 3.75 per 100 kg gross. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.