Schweizerischer Zolltarif (Tares)

Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 13: Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

  • 17Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 13 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 13 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 17 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 14, entfallen auf Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 13 Tarifpositionen.

1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)

1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

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