Schweizerischer Zolltarif (Tares)
Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 37: Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken
- 30Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 37 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 30 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 16, entfallen auf Position 3702 („Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 30 Tarifpositionen.
3701 Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten
- 3701.10.00Lichtempfindliche fotografische Platten und Planfilme: für Röntgenaufnahmen
- 3701.20.00Lichtempfindliche fotografische Platten und Planfilme: Sofortbild-Planfilme
- 3701.30.00andere Platten und Filme mit einer grössten Seitenlänge von mehr als 255 mm
- 3701.91.00Andere Platten und Filme mit einer grössten Seitenlänge: für Farbfotografien (polychrom)
- 3701.99.00Andere Platten und Filme mit einer grössten Seitenlänge: andere
3702 Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
- 3702.10.00Lichtempfindliche fotografische Filme in Rollen, nicht: für Röntgenaufnahmen
- 3702.31.00Lichtempfindliche fotografische Filme in Rollen, nicht: für Röntgenaufnahmen, für Farbfotografien (polychrom)
- 3702.32.00andere, mit Silberhalogenid-Emulsion beschichtet
- 3702.39.00Lichtempfindliche fotografische Filme in Rollen, nicht: für Röntgenaufnahmen, andere
- 3702.41.00mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für Farbfotografien (polychrom)
- 3702.42.00mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, andere als solche für Farbfotografien
- 3702.43.00mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von nicht mehr als 200 m
- 3702.44.00mit einer Breite von mehr als 105 mm, jedoch nicht mehr als 610 mm
- 3702.52.00mit einer Breite von nicht mehr als 16 mm
- 3702.53.00mit einer Breite von mehr als 16 mm, jedoch nicht mehr als 35 mm und einer Länge von nicht mehr als 30 m, für Diapositive
- 3702.54.00mit einer Breite von mehr als 16 mm, jedoch nicht mehr als 35 mm und einer Länge von nicht mehr als 30 m, ausgenommen solche für Diapositive
- 3702.55.00mit einer Breite von mehr als 16 mm, jedoch nicht mehr als 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
- 3702.56.00mit einer Breite von mehr als 35 mm
- 3702.96.00mit einer Breite von nicht mehr als 35 mm und einer Länge von nicht mehr als 30 m
- 3702.97.00mit einer Breite von nicht mehr als 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
- 3702.98.00mit einer Breite von mehr als 35 mm