Schweizerischer Zolltarif (Tares)
Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 56: Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
- 30Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 56 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 30 Tarifpositionen, verteilt auf 9 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Am feinsten gegliedert ist Position 5603 („Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert“) mit 8 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 30 Tarifpositionen.
5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen
5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
- 5603.11.00mit einem Gewicht von nicht mehr als 25 g/m²
- 5603.12.00mit einem Gewicht von mehr als 25 g/m², jedoch nicht mehr als 70 g/m²
- 5603.13.00mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m²
- 5603.14.00mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m²
- 5603.91.00mit einem Gewicht von nicht mehr als 25 g/m²
- 5603.92.00mit einem Gewicht von mehr als 25 g/m², jedoch nicht mehr als 70 g/m²
- 5603.93.00mit einem Gewicht von mehr als 70 g/m², jedoch nicht mehr als 150 g/m²
- 5603.94.00mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m²