Schweizerischer Zolltarif (Tares)

Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 59: Getränkte, Bestrichene, überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen

  • 24Tarifpositionen
  • FreiSatz

Kapitel 59 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 59 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 24 Tarifpositionen, verteilt auf 11 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 5911 („Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 24 Tarifpositionen.

5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art

5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose

5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902

5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten

5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen

5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902

5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen

5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

5909 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen

5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt

5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel

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