Schweizerischer Zolltarif (Tares)
Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 59: Getränkte, Bestrichene, überzogene oder Laminierte Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
- 24Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 59 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 24 Tarifpositionen, verteilt auf 11 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 6, entfallen auf Position 5911 („Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen…“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 24 Tarifpositionen.
5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art
5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose
5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten
5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen
5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902
5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt
5909 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen
5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel
- 5911.10.00Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschliesslich der mit Kautschuk imprägnierten Samtbänder zum Überziehen von Kettbäumen
- 5911.20.00Beuteltuch (Müllergaze), auch konfektioniert
- 5911.31.00mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g
- 5911.32.00mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr
- 5911.40.00Filtertücher und dichte Gewebe, der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
- 5911.90.00In Anmerkung 8 zu diesem Kapitel genannte Erzeugnisse: andere