Schweizerischer Zolltarif (Tares)
Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 87: Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
- 158Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 87 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 158 Tarifpositionen, verteilt auf 16 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Am feinsten gegliedert ist Position 8703 („Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit…“) mit 46 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 158 Tarifpositionen.
8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
- 8701.10.00Traktoren (ausgenommen Zugkarren der Nr. 8709): Einachstraktoren
- 8701.21.00nur mit Kolbenmotor mit Kompressionszündung (Diesel oder Halbdiesel)
- 8701.22.00sowohl mit Kolbenmotor mit Kompressionszündung (Diesel oder Halbdiesel) als auch mit Elektromotor angetrieben
- 8701.23.00sowohl mit Kolbenmotor mit Funkenzündung als auch mit Elektromotor angetrieben
- 8701.24.00nur mit Elektromotor angetrieben
- 8701.29.00Traktoren (ausgenommen Zugkarren der Nr. 8709): Einachstraktoren, andere
- 8701.30.00Traktoren (ausgenommen Zugkarren der Nr. 8709): Raupentraktoren
- 8701.91.00nicht mehr als 18 kW
- 8701.92.00mehr als 18 kW, jedoch nicht mehr als 37 kW
- 8701.93.00mehr als 37 kW, jedoch nicht mehr als 75 kW
- 8701.94.00mehr als 75 kW, jedoch nicht mehr als 130 kW
- 8701.95.00mehr als 130 kW
8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
- 8702.10.30im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8702.10.40im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8702.20.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8702.20.20im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8702.30.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8702.30.20im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8702.40.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8702.40.20im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8702.90.30im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8702.90.40im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
- 8703.10.00Fahrzeuge, besonders zur Fortbewegung auf Schnee gebaut; Spezialfahrzeuge zum Befördern von Personen auf Golfplätzen und ähnliche Fahrzeuge
- 8703.21.00mit einem Hubraum von nicht mehr als 1000 cm3
- 8703.22.00mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, jedoch nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.23.40im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.23.50im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.23.60im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.24.30im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.24.40im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.31.00mit einem Hubraum von nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.32.40im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.32.50im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.32.60im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.33.30im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.33.40im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.40.10mit einem Hubraum von nicht mehr als 1000 cm3
- 8703.40.20mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, jedoch nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.40.31im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.40.32im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.40.33im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.40.41im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.40.42im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.50.10mit einem Hubraum von nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.50.21im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.50.22im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.50.23im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.50.31im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.50.32im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.60.10mit einem Hubraum von nicht mehr als 1000 cm3
- 8703.60.20mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, jedoch nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.60.31im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.60.32im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.60.33im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.60.41im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.60.42im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.70.10mit einem Hubraum von nicht mehr als 1500 cm3
- 8703.70.21im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.70.22im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.70.23im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.70.31im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8703.70.32im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.80.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.80.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.80.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8703.90.40im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8703.90.50im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8703.90.60im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
- 8704.10.00Muldenkipper, zur Verwendung ausserhalb des Strassennetzes gebaut
- 8704.21.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.21.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.21.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8704.22.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, jedoch nicht mehr als 20 t
- 8704.23.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
- 8704.31.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.31.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.31.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8704.32.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
- 8704.41.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.41.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.41.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8704.42.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, jedoch nicht mehr als 20 t
- 8704.43.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
- 8704.51.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.51.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.51.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8704.52.00mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
- 8704.60.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.60.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.60.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8704.90.10im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8704.90.20im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8704.90.30im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
- 8705.10.00Automobile zu besonderen Zwecken, andere als solche: Kranwagen
- 8705.20.00Automobile mit Derrickkran, zu Tiefbohrzwecken
- 8705.30.00Automobile zu besonderen Zwecken, andere als solche: Feuerwehrwagen
- 8705.40.00Automobile zu besonderen Zwecken, andere als solche: Betonmischer-Lastwagen
- 8705.90.00Automobile zu besonderen Zwecken, andere als solche: andere
8706 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
- 8706.00.10für Traktoren der Nr. 8701
- 8706.00.21im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg
- 8706.00.22im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8706.00.31im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8706.00.32im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8706.00.33im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8706.00.41für Muldenkipper der Nr. 8704.1000
- 8706.00.42im Stückgewicht von nicht mehr als 1200 kg
- 8706.00.43im Stückgewicht von mehr als 1200 kg, jedoch nicht mehr als 1600 kg
- 8706.00.44im Stückgewicht von mehr als 1600 kg
- 8706.00.51für Fahrzeuge der Nrn. 8705.1000, 8705.2000 oder 8705.9000
- 8706.00.59Für Traktoren der Nr. 8701: für andere Fahrzeuge
8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.10.00Stossstangen und Teile davon
- 8708.21.00Stossstangen und Teile davon: Sicherheitsgurte
- 8708.22.00in Unternummern-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannte Windschutzscheiben, Heckscheiben und andere Scheiben
- 8708.29.00Stossstangen und Teile davon: andere
- 8708.30.00Bremsen und Servobremsen; Teile davon
- 8708.40.00Schaltgetriebe und Teile davon
- 8708.50.00Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsorganen versehen, und Tragachsen; Teile davon
- 8708.70.00Räder, Teile und Zubehör davon
- 8708.80.00Aufhängesysteme und Teile davon (einschliesslich Stossdämpfer)
- 8708.91.00Kühler und Teile davon
- 8708.92.00Auspufftöpfe und Auspuffrohre; Teile davon
- 8708.93.00Kupplungen und Teile davon
- 8708.94.00Lenkräder, Lenkstocksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon
- 8708.95.00aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
- 8708.99.00Aufhängesysteme und Teile davon: andere
8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
8710 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon
8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
- 8711.10.00mit Kolbenmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
- 8711.20.00mit Kolbenmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, jedoch nicht mehr als 250 cm3
- 8711.30.00mit Kolbenmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3, jedoch nicht mehr als 500 cm3
- 8711.40.00mit Kolbenmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3, jedoch nicht mehr als 800 cm3
- 8711.50.00mit Kolbenmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm3
- 8711.60.00Motorräder: mit Elektromotor angetrieben
- 8711.90.00Motorräder: andere
8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
8713 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.10.00für Motorräder (einschliesslich Motorfahrräder)
- 8714.20.00für Rollstühle oder andere Invalidenfahrzeuge
- 8714.91.00Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
- 8714.92.00Für Rollstühle oder andere Invalidenfahrzeuge: Felgen und Speichen
- 8714.93.00Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
- 8714.94.00Bremsen, einschliesslich Bremsnaben, und Teile davon
- 8714.95.00Für Rollstühle oder andere Invalidenfahrzeuge: Sättel
- 8714.96.00Pedale und Tretlager sowie Teile davon
- 8714.99.00Für Rollstühle oder andere Invalidenfahrzeuge: andere
8715 Kinderwagen und Teile davon
8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.10.00Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, in der Art von Caravans, für Wohn- oder Campingzwecke
- 8716.20.00Selbstlade- und Selbstentladeanhänger, einschliesslich -sattelanhänger, für die Landwirtschaft
- 8716.31.00Selbstlade- und Selbstentladeanhänger, einschliesslich: mit Kesselaufbau
- 8716.39.00Selbstlade- und Selbstentladeanhänger, einschliesslich: andere
- 8716.40.00andere Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger
- 8716.80.00Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, für Fahrzeuge: andere Fahrzeuge
- 8716.90.00Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, für Fahrzeuge: Teile