Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 9401.80
9401.80.00: Sitzmöbel: andere Sitzmöbel
Andere Sitzmöbel
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Nr. 9402), auch in Betten umwandelbare, und Teile davon
- 9401.80.00 andere Sitzmöbel
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
9401.80 Sitzmöbel: andere Sitzmöbel
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N365341 U.S. CBP
The tariff classification of a seat from Vietnam
- N355283 U.S. CBP
The tariff classification of seats from Vietnam
- N350161 U.S. CBP
The tariff classification of seating components from Thailand.
- H330091 U.S. CBP
Application for Further Review of Protest No. 2704-23-164303; Classification of Adjustable Baby Seats; Applicability of Section 301 Trade Remedy
- 600012928 HMRC
2-seater faux rattan-effect bistro set. Used for garden seating. The set is made from polyethylene and resin. Sturdy seatbacks and armrests are paired with cushions for comfort and durability, while the stylish graphite colour scheme is sure to complement your garden or patio. The table features a…
insgesamt 19 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:
a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c) Waren des Kapitels 71;
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85;
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h) Waren der Position 8714;
ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l) Möbel oder Leuchten und Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen Lichterketten) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.
Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinandergestellt werden:
a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b) Sitze und Bettgestelle.
3.
A) Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B) Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
Vorgefertigte Gebäude umfassen auch „Fertigbaumodule, aus Stahl“, die in der Regel die Größe und Form eines Standard-Frachtcontainers haben, innen allerdings weitgehend oder vollständig eingerichtet sind. Solche Fertigbaumodule sind in der Regel dafür ausgelegt, zu festen Gebäuden zusammengesetzt zu werden.
Tarifnummer 9401.80.00 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9401.80 („Sitzmöbel: andere Sitzmöbel“).
Der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada 0 %–9,5 %, Mexiko 25 %, Brasilien 18 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 10 % und Nigeria 20 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 9401.80 im Wert von 70 Mio. $; der größte Anteil kam aus China. Deutschland lag mit 13 Mio. $ auf Rang 3 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 9401.80.00 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs 0 % (zollfrei). Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 9401.80?
Bei den Einfuhren der Schweiz in Unterposition 9401.80 lag Deutschland 2024 mit 13 Mio. $ auf Rang 3.