Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 02: Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse

  • 254Tarifpositionen
  • 2,5 %–45 %Satz

Kapitel 02 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 02 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 254 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 2,5 % bis 45 % (Durchschnitt 21,9 %).

Für 40 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 66, entfallen auf Position 0206 („Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen…“).

Der häufigste Satz ist 15 %; er gilt für 65 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 45 %, hat 0206.80.20.00 („Edible offal of horses, asses, mules or hinnies, fresh or chilled“).

0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt

0202 Fleisch von Rindern, gefroren

0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

0205 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren

0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren

0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren

0209 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

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