Taiwanischer Einfuhrzolltarif

Taiwanischer Einfuhrzolltarif, Kapitel 06: Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

  • 158Tarifpositionen
  • 0 %–24 %Satz

Kapitel 06 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 06 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 158 Tarifpositionen, verteilt auf 4 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 24 % (Durchschnitt 10,8 %); 71 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 85, entfallen auf Position 0602 („Andere lebende Pflanzen“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 71 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 24 %, hat 0602.90.99.11 („Phalaenopsis, live“).

0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)

0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel

0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet

Als CSV herunterladen